Mantrailing unter wissenschaftlicher Kritik und berufspolitischer Einordnung

Eine Analyse der Studien „Individual human scent as a forensic identifier using mantrailing“ (Woidtke, Dreßler, Babian, 2018) und „Initial trail selection in mantrailing dogs under double-blind field conditions“ (Vera Volmary, 2026) im Kontext der ASB/JUH-PPO-MT

 

Autor: Oliver Gebhardt
Organisation: ASB Köln – Rettungshundestaffel
Ort: Köln
Datum: 15.05.2026

Einleitung

Mantrailing ist in der Rettungshundearbeit längst mehr als eine trainingspraktische Spezialdisziplin. Es handelt sich um ein professionelles Suchverfahren mit hoher operativer Relevanz, das zugleich in einem Spannungsfeld aus wissenschaftlicher Validierung, organisatorischer Legitimation und öffentlicher Wahrnehmung steht. Gerade weil Mantrailing im Einsatz häufig entscheidende Suchimpulse liefert, wird seine Leistungsfähigkeit nicht nur praktisch bewertet, sondern auch wissenschaftlich und berufs-politisch hinterfragt.

An dieser Schnittstelle setzen die beiden Studien an, die in dieser Facharbeit im Mittelpunkt stehen. Die Arbeit von Woidtke, Dreßler und Babian aus dem Jahr 2018 untersucht Mantrailing als möglichen forensischen Identifikator und kommt zu Ergebnissen, die zunächst für eine beachtliche praktische Brauchbarkeit sprechen. Die 2026 veröffentlichte Studie von Vera Volmary prüft die initiale Trailwahl unter streng doppelblinden Feldbedingungen und relativiert die Nachweisbarkeit einer reproduzierbaren Geruchsdiskrimination deutlich. Beide Arbeiten sind deshalb nicht nur wissenschaftlich relevant, sondern auch für die fachpolitische Positionierung der Sparte Mantrailing innerhalb der Rettungshundearbeit von Bedeutung.

Die vorliegende Facharbeit verfolgt zwei Ziele. Erstens wird die Studie von Volmary wissenschaftlich eingeordnet und mit der älteren Arbeit von Woidtke et al. in Beziehung gesetzt. Zweitens wird untersucht, welche Konsequenzen sich aus diesen Ergebnissen für die Rettungshundearbeit, insbesondere für die Standards und die berufspolitische Positionierung der ASB/JUH-PPO-MT, ergeben. Die leitende Fragestellung lautet: Welche Bedeutung haben diese Studien für die fachliche, organisatorische und politische Einordnung des Mantrailings im Rettungshundewesen?

Mantrailing im Fachkontext

Mantrailing bezeichnet die Verfolgung individueller menschlicher Geruchsspuren durch speziell ausgebildete Hunde. In der Praxis dient es vor allem der Suche nach vermissten Personen, der Eingrenzung von Suchräumen und der einsatztaktischen Unterstützung von Suchmaßnahmen. Die Methode hat ihren Ursprung in der praktischen Rettungshundearbeit, wird aber zunehmend auch im forensischen und polizeilichen Kontext diskutiert, weil die Frage nach Individualgeruch, Reproduzierbarkeit und Beweiswert weit über den Einsatzalltag hinausweist.

Diese Doppelrolle macht Mantrailing fachpolitisch sensibel. Einerseits ist es ein hochwirksames Suchverfahren, das in realen Einsatzlagen wertvolle Hinweise liefern kann. Andererseits muss genau unterschieden werden, was ein Trail tatsächlich leistet und was daraus wissenschaftlich oder juristisch nicht abgeleitet werden darf. Die öffentliche Kommunikation darf daher weder überhöhen noch verharmlosen. Gerade bei einem Verfahren, das häufig als „spezielle Nase“ des Hundes wahrgenommen wird, ist die fachliche Präzision entscheidend.

Die ASB/JUH-PPO-MT setzt an genau diesem Punkt an. Sie behandelt Mantrailing nicht als spontane Einzelreaktion eines Hundes, sondern als Teamleistung mit definierten Ausbildungs-, Prüfungs- und Nachweisanforderungen. Damit wird die Sparte organisatorisch in einen Qualitätsrahmen gestellt, der sowohl interne Standards als auch externe Nachvollziehbarkeit sichern soll. Insofern ist die Prüfungsordnung mehr als ein Verwaltungsdokument: Sie ist Ausdruck fachlicher Selbstregulierung und organisatorischer Verantwortung.

Studie von Woidtke

Die Studie „Individual human scent as a forensic identifier using mantrailing“ wurde 2018 veröffentlicht und umfasst 675 Versuche über einen Zeitraum von 18 Monaten mit sieben Hunden. Untersucht wurde, ob Hunde in der Lage sind, menschliche Individualgerüche unter verschiedenen Bedingungen zuverlässig zu verfolgen und zu unterscheiden. Als Geruchsquellen dienten unter anderem Speichel, Achselschweiß und aus Vollblut extrahierte DNA-Proben.

Besonders bemerkenswert ist der Anspruch der Studie, Mantrailing nicht nur als praktische Suchhilfe, sondern als potenziell forensisch nutzbaren Identifikator zu betrachten. Die Autoren berichten von hohen Erfolgsraten, insbesondere bei polizeilichen Mantrailern, und sehen in den Ergebnissen einen Hinweis darauf, dass bestimmte Komponenten des menschlichen Geruchs ausreichend individuell sein könnten, um als Suchstimulus zu dienen. Die Studie stellt damit einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Sichtbarkeit des Mantrailings dar.

Allerdings muss ihre Aussage sorgfältig gelesen werden. Die Arbeit zeigt eine praktische Leistungsfähigkeit unter den gewählten Bedingungen, erhebt aber nicht den Anspruch, ein klassisches beweisgeeignetes Verfahren im engeren naturwissenschaftlichen Sinn zu etablieren. Das ist für die spätere berufspolitische Einordnung wichtig, weil eine Suchleistung nicht automatisch mit forensischer Beweiskraft gleichgesetzt werden darf. Genau diese Differenz zwischen operativer Brauchbarkeit und juristischer Verwertbarkeit ist zentral für eine seriöse Bewertung.

Kritik und Einordnung

Die Studie von Woidtke et al. ist fachlich wichtig, aber sie wurde auch kritisch diskutiert. Die Veröffentlichung einer „Expression of concern“ zeigt, dass wesentliche methodische und interpretative Fragen nicht als abschließend geklärt gelten können. Damit wird nicht die gesamte Arbeit entwertet, wohl aber ihre Verwendbarkeit als gesicherter wissenschaftlicher Beleg für eine weitreichende Individualisierungsleistung relativiert.

Kritisch ist vor allem, dass die Studie in ihrer Praxisnähe zwar überzeugt, in ihrer Übertragbarkeit auf reale Ermittlungs- oder Einsatzszenarien aber Grenzen hat. Feldversuche können hohe ökologische Validität besitzen, sind aber gleichzeitig anfällig für Störvariablen, die sich nicht vollständig kontrollieren lassen. Dazu gehören Umwelteinflüsse, Geruchsdynamik, Handlereffekte, Erwartungen der Beteiligten und situative Faktoren, die im Einsatzalltag oft komplexer auftreten als im Versuch.

Für die Einordnung der Studie bedeutet das: Sie liefert wertvolle Hinweise auf die Leistungsfähigkeit gut ausgebildeter Teams, aber keine abschließende wissenschaftliche Bestätigung für einen forensisch belastbaren Identifikator. Gerade im berufspolitischen Kontext ist diese Differenzierung notwendig. Denn sobald Mantrailing als Beweisverfahren verstanden würde, wäre die Gefahr groß, die tatsächliche Aussagekraft zu überschätzen und die Anforderungen an Dokumentation und Kontrolle zu unterschätzen.

Studie von Volmary

Die Studie „Initial trail selection in mantrailing dogs under double-blind field conditions“ von Vera Volmary untersucht, ob Mantrailing-Hunde unter randomisierten, doppelblinden Feldbedingungen am Startpunkt einer Spur den richtigen Individualgeruch über Zufallsniveau hinaus auswählen können. Methodisch konzentriert sich die Arbeit nicht auf die komplette Suchleistung im Gelände, sondern auf die initiale Entscheidung am Trailbeginn. Genau diese Fokussierung macht die Studie wissenschaftlich stark, aber in ihrer Reichweite eng begrenzt.

Untersucht wurden unterschiedliche Testformate, darunter Single-Trail- und Scent-Discrimination-Ansätze. Die Versuchsbedingungen waren streng kontrolliert, um Einflussnahmen durch visuelle, akustische oder personelle Hinweise auszuschließen. Damit ist das Design methodisch geeignet, die Frage nach der reinen Geruchsdiskrimination präzise zu isolieren. Zugleich wird dadurch aber ein Teil der Realität ausgeblendet, der für die Praxis des Mantrailings entscheidend ist: Dynamik, Umwelt, Korrekturen während des Trails und die enge Teamleistung zwischen Hund und Hundeführer.

Die Ergebnisse zeigen, dass die untersuchten Hunde keine stabile Leistung oberhalb des Zufallsniveaus erreichten. Im Single-Trail-Format lag die korrekte Orientierung bei 28 Prozent bei einer Zufallserwartung von 25 Prozent; im Scent-Discrimination-Test lagen die Trefferquoten ebenfalls nahe an der Zufallswahrscheinlichkeit. Die Studie konnte damit keine belastbare, reproduzierbare Fähigkeit nachweisen, am Startpunkt einen individuellen Geruchspfad unter diesen Bedingungen zuverlässig zu identifizieren.

Methodische Bedeutung

Die methodische Bedeutung der Volmary-Studie liegt gerade darin, dass sie nicht eine komplette Suchleistung bewertet, sondern nur den initialen Entscheidungsmoment. Das ist wissenschaftlich konsequent, weil es Störfaktoren reduziert und die Fragestellung klar begrenzt. Gleichzeitig ist die Aussage für die Praxis deshalb nur eingeschränkt übertragbar, weil Mantrailing im realen Einsatz nicht auf eine einzige Orientierungsentscheidung reduziert werden kann.

In der operativen Realität kann ein Hund zunächst falsch ansetzen, eine Spur wieder aufnehmen, Umwege ausarbeiten und dennoch zu einer verwertbaren Suchleistung gelangen. Die Studie bildet diese Prozesshaftigkeit nicht ab. Sie testet im Wesentlichen eine isolierte Form der Geruchsauswahl, nicht aber die Leistungsfähigkeit eines kompletten Teams in einer komplexen Suchlage. Genau daraus ergibt sich die Gefahr einer vorschnellen Interpretation.

Für die Rettungshundearbeit ist deshalb entscheidend, die Studie weder zu überschätzen noch abzuwerten. Sie ist ein wissenschaftlich valider Hinweis darauf, dass eine streng isolierte initiale Geruchsauswahl nicht über Zufallsniveau hinaus sicher nachweisbar war. Sie sagt aber nicht, dass Mantrailing als operatives Suchmittel wirkungslos sei. Vielmehr zeigt sie die Grenze zwischen kontrollierter wissenschaftlicher Prüfung und einsatztaktischer Realität.

Fachliche Bewertung

Die beiden Studien zusammengenommen ergeben ein differenziertes Bild. Woidtke et al. zeigen, dass Mantrailing in einem praxisnahen Feldsetting in vielen Fällen erfolgreich sein kann und dass der menschliche Geruch als Suchstimulus offenbar verwertbare Informationen liefert. Volmary zeigt hingegen, dass unter stark kontrollierten doppelblinden Bedingungen die initiale Trailwahl nicht reproduzierbar über Zufallsniveau hinaus belegt werden konnte. Diese Spannung ist nicht als Widerspruch zu verstehen, sondern als Hinweis darauf, dass sich operative Leistung und wissenschaftliche Beweislogik nicht ohne Weiteres decken.

Genau hier liegt der Kern der fachlichen Diskussion. Rettungshundearbeit ist keine forensische Laborwissenschaft, sondern eine anwendungsorientierte Einsatztätigkeit. Ihr Zweck ist nicht der Beweis im juristischen Sinn, sondern die Suche, Eingrenzung und Unterstützung der Lagebewältigung. Wenn ein Verfahren in der Praxis hilft, ist es fachlich wertvoll, auch wenn seine isolierte Nachweisbarkeit unter Laborbedingungen begrenzt bleibt.

Für die Ausbildung bedeutet das, dass Trainingsansätze stärker auf Reproduzierbarkeit, Dokumentation und Kontrollierbarkeit achten sollten. Doppelblind-Elemente, klare Versuchsanordnungen und reflektierte Nachbesprechungen helfen, Erwartungseffekte und unbewusste Führereinwirkungen zu minimieren. So wird nicht nur die Qualität der Ausbildung verbessert, sondern auch die Aussagekraft der späteren Einsatzpraxis.

ASB/JUH-PPO-MT

Die ASB/JUH-PPO-MT ist in diesem Zusammenhang als Qualitätsrahmen besonders bedeutsam. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen Hunde und Hundeführer im Bereich Mantrailing geprüft werden und welche Anforderungen an Teamleistung, Ausbildung und Einsatzbereitschaft gestellt werden. Dadurch wird deutlich, dass Mantrailing nicht als spontane Einzelleistung des Hundes verstanden wird, sondern als systematisch entwickelte und regelmäßig überprüfte Fachdisziplin.

Die Prüfungsordnung ist auch aus berufspolitischer Sicht wichtig, weil sie Einheitlichkeit schafft. Eine Organisation, die in der Öffentlichkeit und gegenüber Behörden für Rettungshundearbeit einsteht, braucht nachvollziehbare Standards. Die ASB/JUH-PPO-MT erfüllt genau diese Funktion, indem sie die Sparte formalisiert, vergleichbar macht und Qualitätskriterien definiert. Das stärkt die Glaubwürdigkeit der gesamten Rettungshundearbeit.

Hinzu kommt die regelmäßige Gültigkeitsbegrenzung von Prüfungen. Damit wird klargestellt, dass Einsatzfähigkeit nicht einmalig angenommen, sondern fortlaufend überprüft werden muss. Diese Logik ist fachlich überzeugend und politisch klug, weil sie das Verfahren vor Überforderung schützt. Wer Standards transparent formuliert, stärkt langfristig nicht nur die interne Qualität, sondern auch die Außenwirkung und die fachliche Legitimität.

Berufspolitische Einordnung

Berufspolitisch hat die Debatte um Mantrailing eine größere Bedeutung, als es auf den ersten Blick scheint. Wer Mantrailing als professionelles Einsatzmittel vertreten will, muss mit wissenschaftlicher Kritik umgehen können, ohne in Abwehrhaltung zu verfallen. Genau hier entscheidet sich, ob eine Sparte professionell reif ist oder ob sie sich in Selbstdarstellung verliert.

Die Studie von Volmary legt nahe, dass unkritische Aussagen über Individualgeruch und sichere Spurzuordnung nicht haltbar sind. Deshalb muss die Außendarstellung von Mantrailing klar zwischen Suchhilfe, operativer Unterstützung und juristischer Beweisfunktion unterscheiden. Nur so lässt sich vermeiden, dass aus praktischer Brauchbarkeit unzulässige Beweisbehauptungen abgeleitet werden. Diese Differenzierung ist nicht Schwäche, sondern Ausdruck professioneller Reife.

Die ASB/JUH-PPO-MT bietet hierfür eine geeignete Grundlage. Sie zeigt, dass die Organisation bereit ist, Qualität nicht nur zu behaupten, sondern durch ein Regelwerk zu sichern. In einer Zeit, in der gesellschaftliche und behördliche Erwartungen an Transparenz und Nachweisbarkeit steigen, ist genau das ein zentraler Vorteil. Berufspolitisch stärkt dies die Position der Rettungshundearbeit gegenüber anderen Akteuren im Gefahrenabwehr- und Hilfesystem.

Praktische Konsequenzen

Aus den beiden Studien lassen sich mehrere praktische Konsequenzen ableiten. Erstens sollte Ausbildung stärker auf dokumentierte Reproduzierbarkeit setzen. Zweitens müssen Prüfungen so gestaltet sein, dass sie Teamleistung und nicht nur Momentreaktionen bewerten. Drittens braucht die Kommunikation nach außen eine klare Sprache, die weder überzieht noch unnötig relativiert.

Für den Einsatz bedeutet das: Ein Trail ist ein wertvolles Indiz und ein operatives Werkzeug, aber kein automatischer Beweis. Er kann Suchrichtungen bestätigen, Suchräume eingrenzen und Entscheidungen unterstützen. Er kann jedoch nicht ohne weiteres die Rolle eines naturwissenschaftlich gesicherten Identifikators übernehmen.

Auch für die Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden und anderen Einsatzpartnern ist diese Klarheit wichtig. Wer die Grenzen des Verfahrens offen benennt, schafft Vertrauen. Wer zu viel verspricht, riskiert später Glaubwürdigkeitsverluste. Gerade deshalb ist die Kombination aus wissenschaftlicher Kritik und organisatorischer Selbstregulierung kein Hindernis, sondern eine Chance zur Professionalisierung.

Schluss

Die Studie von Volmary ist wissenschaftlich bedeutsam, weil sie unter streng kontrollierten Bedingungen zeigt, dass eine reproduzierbare initiale Spurwahl im getesteten Setting nicht über Zufallsniveau hinaus nachgewiesen werden konnte. Die Studie von Woidtke et al. wiederum zeigt, dass Mantrailing in praxisnahen Feldbedingungen eine relevante Suchleistung entfalten kann und als hilfreiches Instrument für Ermittlungen und Suchaufgaben verstanden werden darf.

Aus beiden Arbeiten ergibt sich jedoch keine einfache Entweder-oder-Bewertung. Vielmehr wird deutlich, dass Mantrailing als operative Suchmethode wertvoll ist, seine wissenschaftliche und forensische Einordnung aber sorgfältig begrenzt werden muss. Für die ASB/JUH-PPO-MT bedeutet dies, dass der bestehende Qualitätsrahmen fachlich sinnvoll ist und weiter als Instrument der Selbstregulierung und Professionalisierung genutzt werden sollte.

Die zentrale Aussage dieser Facharbeit lautet daher: Mantrailing ist ein relevantes Suchverfahren mit hohem Einsatzwert, dessen Glaubwürdigkeit nicht aus Übertreibung, sondern aus sauberer Ausbildung, nachvollziehbaren Prüfstrukturen und kritischer wissenschaftlicher Einordnung erwächst. Genau darin liegt seine berufspolitische Zukunft.pubmed.ncbi.nlm.nih+2

Literaturverzeichnis

Woidtke, Leif; Dreßler, Jan; Babian, Carsten: Individual human scent as a forensic identifier using mantrailing. Forensic Science International 282 (2018): 111–121.pubmed.ncbi.nlm.nih

Volmary, Vera: Initial trail selection in mantrailing dogs under double-blind field conditions. Forensic Science International: Synergy 12 (2026).sciencedirect

Expression of concern regarding Individual human scent as a forensic identifier using mantrailing. Forensic Science International 2021.pubmed.ncbi.nlm.nih

Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. / Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.: Gemeinsame Prüfungs- und Prüfer:innenordnung für die Sparte Mantrailing (ASB/JUH-PPO-MT), Stand Januar 2025, 3. Auflage.

 

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